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Eigenbeleg GeneratorProfessionelle Eigenbelege in Sekunden

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Finanzamt-gerecht

Was ist ein Eigenbeleg?

Ein Eigenbeleg (auch Ersatzbeleg oder Notbeleg genannt) ist ein selbst erstellter Beleg, der als Ersatz für eine fehlende Originalquittung dient. Er dokumentiert betriebliche Ausgaben, für die kein regulärer Beleg vorhanden ist.

Die Informationen auf dieser Seite sind nur informell und stellen keine Rechtsberatung dar.
Wir haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen.

Rechtliche Definition

Gemäß § 97 AO (Abgabenordnung) und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) müssen alle Geschäftsvorfälle durch Belege nachgewiesen werden. Fehlt ein Originalbeleg, kann ein ordnungsgemäß erstellter Eigenbeleg als Ersatz dienen, sofern er alle erforderlichen Angaben enthält und der Geschäftsvorfall glaubhaft ist.

Wann brauchst du einen Eigenbeleg?

Keine Quittung erhalten

Automaten, Parkuhren oder Kleinstbeträge ohne Belegausgabe

Beleg verloren

Originalbeleg ging verloren oder wurde beschädigt

Trinkgeld

Trinkgeld bei Geschäftsessen häufig nicht quittiert

Unleserlicher Beleg

Thermobeleg ist verblasst oder nicht mehr lesbar und die Beleger App wurde nicht genutzt

Was muss ein Eigenbeleg enthalten?

Damit ein Eigenbeleg vom Finanzamt anerkannt wird, muss er folgende Pflichtangaben enthalten:

Datum der Ausgabe
Betrag (in Euro)
Art der Ausgabe (Beschreibung)
Name des Zahlungsempfängers
Geschäftlicher Anlass
Unterschrift des Ausstellers
Begründung für fehlenden Beleg
Datum der Belegausstellung

Wichtig: Eigenbelege sollten die Ausnahme bleiben und nicht regelmäßig als Ersatz für Originalbelege verwendet werden. Das Finanzamt kann bei zu vielen Eigenbelegen misstrauisch werden.

Typische Anwendungsfälle für Eigenbelege

🅿️

Parkgebühren

Parkuhr, Parkhaus ohne Beleg

💰

Trinkgeld

Restaurant, Taxi, Hotel

Getränkeautomat

Kaffee, Snacks auf Dienstreise

🚗

Tankstelle

Verlorener Tankbeleg

📞

Telefonzelle

Münztelefon ohne Quittung

🎫

Garderobe

Theater, Oper, Museum

Eigenbelege steuerlich absetzen

Eigenbelege sind grundsätzlich steuerlich absetzbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind und ordnungsgemäß erstellt wurden. Beachte jedoch:

  • Bei Beträgen über 250 Euro wird das Finanzamt besonders genau prüfen
  • Regelmäßige Eigenbelege können Misstrauen erregen
  • Der geschäftliche Anlass muss plausibel und nachvollziehbar sein
  • Trinkgeld ist bis zu einer angemessenen Höhe absetzbar (ca. 5-10% des Rechnungsbetrags)

Häufig gestellte Fragen zu Eigenbelegen

Ist ein Eigenbeleg rechtsgültig?

Ja, ein ordnungsgemäß erstellter Eigenbeleg ist rechtsgültig und wird vom Finanzamt anerkannt, sofern alle Pflichtangaben enthalten sind und der Geschäftsvorfall glaubhaft ist..

Wie hoch darf ein Eigenbeleg maximal sein?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Eigenbelege. Bei höheren Beträgen (ab ca. 250 Euro) solltest du jedoch besonders auf eine plausible Dokumentation achten, da das Finanzamt hier genauer prüft.

Muss ein Eigenbeleg unterschrieben werden?

Ja, der Eigenbeleg sollte vom Aussteller (also von dir) unterschrieben werden. Dies bestätigt die Richtigkeit der Angaben und ist ein wichtiges Kriterium für die Anerkennung durch das Finanzamt.

Kann ich einen Eigenbeleg auch digital erstellen?

Ja, Eigenbelege können digital erstellt und als PDF gespeichert werden. Mit unserem kostenlosen Eigenbeleg Generator erstellst du in Sekunden professionelle, finanzamtgerechte Eigenbelege.

Wie viele Eigenbelege sind erlaubt?

Es gibt keine feste Anzahl, aber Eigenbelege sollten die Ausnahme sein. Bei zu vielen Eigenbelegen kann das Finanzamt Nachfragen stellen oder den Betriebsausgabenabzug in Frage stellen.

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